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Scheidung-Abwarten aufgrund Neuregelung Versorgungsausgleich
Dieser Eintrag stammt von KM Am 7.6.2009 @ 11:42 In Versorgungsausgleich | Keine Kommentare
Scheidung-Abwarten aufgrund Neuregelung Versorgungsausgleich
Zum 01.09.2009 tritt die gestzliche Neuregelung zum Versorgungsausgleich in Kraft. Vor diesem Hintergrund gilt es zu überlegen, ob der Scheidungsantrag schon jetzt oder besser erst nach Inkrafttreten der Neuregelung zu stellen ist.
Gemäß § 48 VersAusglG ist grundsätzlich für die vor dem 01.09.2009 eingeleiteten Verfahren das alte Recht anzuwenden. Ausnahmen hiervon gelten nur für folgende Fälle:
Die Anwendung des neuen Rechts bei einer Einleitung der Scheidung vor dem 01.09.2009 wird dementsprechend die Ausnahme bleiben. Deshalb ist im Einzelfall zu prüfen, ob das alte oder das neue Recht für die Parteien günstiger ist. Anderenfalls können durch den insoweit verfrühten Scheidungsantrag Nachteile entstehen.
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