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Scheidung kostenlos

Dieser Eintrag stammt von KM Am 22.2.2009 @ 12:15 In Scheidungskosten | Keine Kommentare

Eheleute ohne ausreichendes Einkommen, zB auch ALG II (Hartz IV) Empfänger können Prozesskostenhilfe beantragen. Die Staatskasse übernimmt ggf. die vollständigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ohne Anordnung einer Ratenzahlung. In diesem Fall muss von der Partei nichts gezahlt werden. Weisen Sie den Rechtsanwalt auf ihre finanzielle Situation hin und fragen Sie den Rechtsanwalt nach dem Prozesskostenhilfeformular.

Das Formular können Sie auch hier erhalten: [1] Prozesskostenhilfe

Den Scheidungsantrag können Sie auch online stellen: [2] Scheidungsantrag


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[1] Prozesskostenhilfe : http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/Formulare/prozesskostenhilfe-formular.mi
t.erlaeuterung.pdf

[2] Scheidungsantrag : http://scheidung123.dehttps://www.ssl-id.de/rechtsanwalt-fachanwalt.com/scheidun
gsformular.html

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