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Scheidungskosten
Dieser Eintrag stammt von KM Am 23.11.2009 @ 08:12 In Scheidungskosten | Keine Kommentare
Scheidungskosten
Da die Scheidungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren) gesetzlich vorgegeben sind, sollte die Kostenfrage bei der Auswahl des Rechtsanwaltes keine Rolle spielen.
Wir stellen Ihnen hier für die Berechnung sämtlicher Kosten eines einverständlichen Scheidungsverfahrens einen [1] Online-Rechner zur Verfügung.
Die Scheidungsakte beim Anwalt kann ebenfalls online angelegt werden. Hierzu stellen wir Ihnen eine Webakte zur Verfügung, die für Sie 24h am Tag über eine Internetverbindung erreichbar ist. Sämtliche Dokumente, die normalerweise in Papierform existieren, befinden sich in einem gesicherten Bereich der Firma eConsult, Partner von Datev.
Um eine Webakte anzulegen, schicken Sie eine [2] unverbindliche Anfrage und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
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[2] unverbindliche Anfrage: http://scheidung123.dehttps://secure.e-consult-ag.de/e.consult.1709/webakte/anfr
age.asp
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