Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Versorgungsausgleich.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Mrz | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
| 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 |
| 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
| 28 | 29 | 30 | 31 | |||
- Immobilie (4)
- Impressum (1)
- Kinder (15)
- Kontakt (3)
- Örtliches (5)
- Scheidung allgemein (33)
- Scheidung-Dauer des Gerichtsverfahrens (1)
- Scheidungskosten (7)
- Versorgungsausgleich (12)
- 3.3.2012: Umgangsrecht von Großeltern
- 18.2.2012: Sorgerecht nach der Scheidung
- 15.10.2011: Nichteheliche Lebensgemeinschaft-Ehe ohne Trauschein
- 3.9.2011: Scheidung:Auszug mit den Kindern
- 26.6.2011: Unterhalt-Jugendamtsurkunde
- 12.4.2011: Zugewinnausgleich-Stichtag
- 26.2.2011: Versorgungsausgleich bei kurzer Ehedauer
- 6.1.2011: Scheidung-Haus-Kredit
- 23.11.2010: Unterhalt der geschiedenen Ehefrau bei Eingehung einer neuen Ehe
- 4.11.2010: Scheidung-Wo Verfahrenskostenhilfe beantragen?
Links
Scheidung allgemein
- März 2012
- Februar 2012
- Oktober 2011
- September 2011
- Juni 2011
- April 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- November 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- November 2009
- Oktober 2009
- August 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- Mai 2009
- April 2009
- März 2009
- Februar 2009
Archiv der Kategorie Versorgungsausgleich
Scheidung-Versorgungsausgleich neue Regelung
2.3.2009 von KM.
Scheidung-Neuregelung des Versorgungsausgleichs
Am 12.02.2009 wurde das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches beschlossen. Durch die neue Regelung soll der Versorgungsausgleichs grundlegend geändert werden. Das Gesetz sieht vor, dass jedes Anrecht auf eine Altersversorgung intern geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Zudem soll die Reform mehr Spielraum eröffnen, den Versorgungsausgleich durch Scheidungsvereinbarung zu regeln. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll es einen Versorgungsausgleich zukünftig nicht mehr geben. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll ggf. am 01.09.2009 in Kraft treten.
Geschrieben in Versorgungsausgleich | Drucken | Keine Kommentare »
Scheidung-Versorgungsausgleich leicht erklärt
2.3.2009 von KM.
Scheidung-Versorgungsausgleich
In einem Scheidungsverfahren ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, den gesetzlichen Versorgungsausgleich durchzuführen. Dieser betrifft die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche.
Grundsätzlich gilt der Halbteilungsgrundsatz. Das heißt, beide Ehegatten sollen die gleichen Rentenansprüche aus der Ehezeit haben.
Das Familiengericht muss darüber informiert werden, welche Rentenanwartschaften in Betracht kommen. Dann schreibt das Gericht die Versorgungsträger an und lässt sich mitteilen, welche Anwartschaften die Parteien während der Ehezeit erworben haben. Auf dieser Grundlage wird ermittelt in welchem Umfang eine Ausgleichsverpflichtung besteht. Ggf. werden Rentenansprüche an den ausgleichsberechtigten Ehegatten übertragen, das heißt, dieser bekommt später eine höhere Rente als er ohne Versorgungsausgleich erhalten hätte.
Der Rechtsanwalt berät den Mandaten zur Art und Weise der Berechnung des Ausgleiches und wirkt daran mit, dass die Angaben der Parteien vollständig sind und der Ausgleich korrekt erfolgt.
Geschrieben in Versorgungsausgleich | Drucken | Keine Kommentare »