Scheidung-Immobilie-Unterhalt-Wohnvorteil

Scheidung-Immobilie-Unterhalt-Wohnvorteil

Im Rahmen einer Unterhaltsberechnung muss berücksichtigt werden, ob eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus vorhanden ist. Derjenige, der darin wohnt, muss sich einkommenserhöhend einen Wohnvorteil anrechnen lassen. Während der Trennungszeit vor Rechtskraft der Scheidung gehen die Gerichte in in aller Regel davon aus,  dass die Wohnung bzw. das Haus für den Ehegatten, der nunmehr darin alleine leben muss, zu groß ist. Deshalb wird nicht auf den objektiven Mietwert sondern auf den angemessenen Wohnvorteil abgestellt. Dieser soll sich danach richten, welche Miete der im Haus bzw. in der Wohnung verbliebene Ehegatte voraussichtlich bezahlt hätte, wenn er selbst ausgezogen wäre.

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