Eine Scheidung ganz ohne Anwalt ist nach der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland weiterhin nicht möglich.
Um in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren eigene Anträge stellen zu können, muss der jeweilige Beteiligte anwaltlich vertreten sein. Haben die Eheleute allerdings die Trennungs- und Scheidungsfolgen bereits außergerichtlich geregelt, besteht die Möglichkeit, ein einverständliches Scheidungsverfahren durchzuführen, bei welchem lediglich ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Nach der Trennung sollte mit dem Rechtsanwalt besprochen werden, welche Trennungs- / Scheidungsfolgen geklärt werden müssen. Der Anwalt wird dann dafür sorgen, dass eine formwirksame Vereinbarung zur Vorbereitung der Scheidung zustande kommt.
Sind sich die Eheleute über alles einig und sollen auch die Kosten des Scheidungsverfahrens von beiden Eheleuten jeweils zur Hälfte getragen werden, empfiehlt sich auch der Abschluss einer Kostenvereinbarung.