Scheidung-Unterhalt-Steuer
Leben Eheleute dauerhaft getrennt, ist eine steuerliche Zusammenveranlagung nicht mehr möglich. Stattdessen können aber etwaige Unterhaltszahlungen an den Ehegatten bis zu einem Betrag von 13.805 EUR steuerlich geltend gemacht werden. Der Begriff dafür lautet „Begrenztes Realsplitting“. Auf der Seite des unterhaltspflichtigen Ehegatten mindern die Unterhaltszahlungen das zu versteuernde Einkommen, auf der Seite des unterhaltsberechtigten Ehegatten wird das zu versteuernde Einkommen aber entsprechend erhöht. Entstehen dem unterhaltsberechtigten Ehegatten hierdurch Nachteile, müssen diese vom unterhaltspflichtigen Ehegatten ausgeglichen werden.