Eheleute leben im Ausland

Leben die Eheleute im Ausland, zB in Spanien, ist trotzdem eine Ehescheidung in Deutschland möglich.

Haben beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Deutschland aber innerhalb der EU kann die Scheidung wahlweise dennoch von einem deutschen Gericht durchgeführt werden, wenn beide Deutsche sind (Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa)

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