Wo erfolgt die Scheidung, wenn die Eheschließung im Ausland erfolgt war?
Auch wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wurde, ist unter folgenden Voraussetzungen ein deutsches Gericht für die Scheidung zuständig:
Einer der Ehegatten hat die deutsche Staatsangehörigkeit oder
beide Ehegatten haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder
ein Ehegatte ist staatenlos und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder
ein Ehegatte hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, es sei denn die zu fällende Entscheidung würde offensichtlich nach dem Recht keines der Staaten, denen einer der Ehegatten angehört, anerkannt werden.