Scheidung-Immobilie-Nutzungsentgelt
Zieht auf Grund einer Trennung einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Immobilie aus, kann ein Anspruch auf Nutzungsentgelt bestehen. Dies ist quasi ein Ausgleich dafür, dass man im Falle einer Vermietung an einen Dritten Zahlung einer Miete verlangen könnte.
Wurde die Nutzung der Immobilie vielleicht bereits bei der Berechnung von Unterhalt als Wohnvorteil berücksichtigt, kommt allerdings daneben ein zusätzliches Nutzungsentgelt in aller Regel nicht mehr in Betracht. Kommt hingegen ein Unterhaltsanspruch nicht in Frage, besteht seitens des ausgezogenen Ehegatten ein Anspruch auf Zahlung eines Entgelts dafür, dass der im Haus verbliebene Ehegatte einen Nutzungsvorteil hat. Bei der Bemessung der Höhe des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen ist, ob und ggf. in welcher Höhe von wem Kreditverpflichtungen zu bedienen sind.
Wird ein Rechtsanwalt mit der Klärung entsprechender Fragen betraut, ist vorher der Umfang des Mandats zu besprechen. Oftmals geht es wirklich nur um die Frage der Nutzung, so dass als Gegenstandswert nicht etwa der Wert der Immobilie anzusetzen wäre. Die Kosten sind dann wesentlich geringer.