Scheidung-Versorgungsausgleich-Ost-West
In vielen Scheidungsverfahren konnte bislang der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden, da eine Verrechnung der Ost- und West-Anwartschaften nicht möglich war. Dies war immer dann der Fall, wenn der eine Ehegatte mehr „Ostrente“ und der andere mehr „Westrente“ erworben hat. Mit der Neuregelung des Versorgungsausgleiches wird es dies zukünftig nicht mehr geben. Die Reform des Versorgungsausgleiches tritt zum 01.09.2009 in Kraft. Nicht nur , dass dann in allen neuen bzw. laufenden Verfahren der Versorgungsausgleich in der obigen Konstellation durchgeführt werden kann. Auch die Altfälle, in denen der Versorgungsausgleich abgetrennt worden war, müssen von den Gerichten wieder aufgenommen werden.