Waren oder sind Eltern miteinander verheiratet, üben sie die elterliche Sorge grundsätzlich gemeinsam aus. Im Falle einer Trennung kann, muss aber nicht, das Sorgerecht anders geregelt werden.
Gemeinsames Sorgerecht heißt, dass die Eltern bei Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam entscheiden müssen. Dinge des täglichen Lebens hingegen regelt der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Gibt es Streit über die Ausübung der elterlichen Sorge, ist es oftmals ausreichend, wenn vom Familiengericht die entsprechenden Teilbereiche geregelt werden. Streiten die Eltern zB über den Wohnsitz des Kindes, muss kein Antrag auf die elterliche Sorge insgesamt gestellt werden, sondern es ist ausreichend, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt wird.