Unterhaltsverfahren-Ablauf
In der Beratung wird der Rechtsanwalt häufig vom Mandanten gefragt, wer den Unterhalt bestimmt, bzw. ob man an die Berechnung des Anwaltes gebunden ist.
Hierzu folgende Antwort:
Ein Rechtsanwalt ist zwar Organ der Rechtspflege, vertritt aber immer ausschließlich die Interessen seines Mandanten. Deshalb muss die „Gegenseite“den vom Rechtsanwalt berechneten Unterhaltsanspruch selbstverständlich auch nicht sofort anerkennen. Es besteht die Möglichkeit, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser prüft die Berechnung des Kollegen und führt eine eigene Berechnung durch.
Im Rahmen einer Unterhaltsberechnung können sich Fragen stellen, die man abhängig von der jeweils vertretenen Rechtsauffassung unterschiedlich beantworten kann. Manchmal geht es auch um eine Abwägung, bei der es darauf ankommt, alle Argumente auszutauschen um sodann eine angemessene Lösung zu finden.
Ein einfaches Beispiel hierzu ist die Frage, wie Kreditverpflichtungen zu berücksichtigen sind, wenn es z.B. um die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens des Unterhaltsverpflichteten geht.
Der Unterhaltsverpflichtete wird die Auffassung vertreten, dass er ein neues gutes Auto unbedingt benötigt, um zur Arbeit zu gelangen. Der Unterhaltsberechtigte wird sagen, dass ja schließlich die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich ist und deshalb der Autokredit völlig unangemessen ist.
In der täglichen anwaltlichen Praxis stellen sich immer wieder neue Probleme dieser Art. Kommt man deshalb außergerichtlich nicht auf einen Nenner, bleibt letzendlich nur der Weg zum Gericht.
Zuständig hierfür ist in erster Instanz das Amtsgericht – Familiengericht -.
Aber auch der Richterspruch in der ersten Instanz muss nicht abschließend sein. Möglich ist eine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts, was dann bedeuten würde, dass sich das Oberlandesgericht mit der Unterhaltsfrage befassen muss.
Spätestens mit einem Urteil des Oberlandesgerichts oder mit einem dort geschlossenen Vergleich ist dann aber die Sache meistens erledigt. Für eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof müssen ganz besondere Voraussetzungen vorliegen, was in aller Regel nicht der Fall ist.