Scheidung mit nur einem Anwalt

Scheidung mit nur einem Anwalt

In einem Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, das heisst die Parteien müssen anwaltlich vertreten sein, wenn sie rechtswirksame Anträge stellen wollen.

Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, besteht die Möglchkeit einer einverständlichen Ehescheidung. In diesem Falle ist lediglich einer der Eheleute anwaltlich vertreten und der ander Ehegatte stimmt dem Scheidungsantrag zu. Dies hat den Vorteil, dass neben den Gerichtskosten die Anwaltskosten nur einmal entstehen. Die Eheleute können vereinbaren, dass sämtliche Kosten, also auch die Anwaltskosten, geteilt werden.

Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass häufig falsch verstanden wird, was es heisst, dass beide Eheleute nur einen Anwalt haben. Der Rechtsanwalt ist selbstverständlich verpflichtet, ausschließlich die Interessen des Mandanten wahrzunehmen. Im Falle einer einverständlichen Ehescheidung kann er nur von einem Ehegatten beauftragt werden und muss dann auch konsequent dessen Interessen wahrnehmen. Sind sich die Eheleute tatsächlich über alles einig, gibt es dabei keine Probleme. Sollte aber irgendetwas streitig werden, muss der Anwalt sofort Partei ergreifen und kann nicht auch den anderen Ehegatten beraten.

Deshalb ist die Scheidung mit nur einem Anwalt immer nur dan zu empfehlen, wenn die Eheleute zuvor alles in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festgehalten haben. Hierzu sollte man sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.