Scheidungskosten-Wer trägt diese am Ende des Verfahrens?
Das Gesetz sieht eine Kostenaufhebung vor. Existiert keine Vereinbarung zu den Kosten, tragen die Eheleute die außergerichtlichen Anwaltskosten jeweils selbst und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte. Ist nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten, sollen aber die Kosten insgesamt hälftig geteilt … Weiterlesen