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Rechtsanwalt Karsten Mauersberger
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Scheidung-Versorgungsausgleich neue Regelung

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Scheidung-Neuregelung des Versorgungsausgleichs

Am 12.02.2009 wurde das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches beschlossen. Durch die neue Regelung soll der Versorgungsausgleichs grundlegend geändert werden. Das Gesetz sieht vor, dass jedes Anrecht auf eine Altersversorgung intern geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Zudem soll die Reform mehr Spielraum eröffnen, den Versorgungsausgleich durch Scheidungsvereinbarung zu regeln. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll es einen Versorgungsausgleich zukünftig nicht mehr geben. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll ggf. am 01.09.2009 in Kraft treten.

Scheidung-Versorgungsausgleich leicht erklärt

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Scheidung-Versorgungsausgleich

In einem Scheidungsverfahren ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, den gesetzlichen Versorgungsausgleich durchzuführen. Dieser betrifft die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche.

Grundsätzlich gilt der Halbteilungsgrundsatz. Das heißt, beide Ehegatten sollen die gleichen Rentenansprüche aus der Ehezeit haben.

Das Familiengericht muss darüber informiert werden, welche Rentenanwartschaften in Betracht kommen. Dann schreibt das Gericht die Versorgungsträger an und lässt sich mitteilen, welche Anwartschaften die Parteien während der Ehezeit erworben haben. Auf dieser Grundlage wird ermittelt in welchem Umfang eine Ausgleichsverpflichtung besteht. Ggf. werden Rentenansprüche an den ausgleichsberechtigten Ehegatten übertragen, das heißt, dieser bekommt später eine höhere Rente als er ohne Versorgungsausgleich erhalten hätte.

Der Rechtsanwalt berät den Mandaten zur Art und Weise der Berechnung des Ausgleiches und wirkt daran mit, dass die Angaben der Parteien vollständig sind und der Ausgleich korrekt erfolgt.

Einverständliche Scheidung

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Einverständliche Scheidung heißt, dass beide Eheleute geschieden werden wollen und die Scheidungsfolgen einvernehmlich geregelt werden.

Im Falle der einverständlichen Ehescheidung ist es ausreichend, wenn nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte stimmt dem Scheidungsantrag zu und das Gericht spricht die Scheidung aus, ohne dass über die Folgesachen wie zB Unterhalt, Elterliche Sorge usw. streitig verhandelt werden muss. Lediglich der Versorgungsausgleicht ist vom Gericht durchzuführen, es sei denn, dass dieser wirksam von den Parteien per notarieller Beurkundung ausgeschlossen wurde.

Der Vorteil einer einverständlichen Scheidung ist, dass vom Gericht nicht weiter geprüft werden muss, aus welchen Gründen die Ehe als zerrüttet anzusehen ist. Die Parteien ersparen sich das „Dreckige Wäsche waschen“.

Die Kosten einer einverständlichen Scheidung sind geringer, da grundsätzlich die Beauftragung von nur einem Rechtsanwalt ausreichend ist.

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Rechtsanwalt Berlin Friedrichshain

Scheidung-Unterhalt

Scheidung-Unterhalt

Aufgrund von Trennung Scheidung sind in aller Regel auch Unterhaltsansprüche gegeben.

Zu unterscheiden ist zwischen dem Kindesunterhalt und dem Ehegattenunterhalt. Der Ehegattenunterhalt wiederum kann als Anspruch auf Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung sowie als nachehelicher Unterhaltsanspruch bestehen.

Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes wird abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen auf die Beträge gemäß Unterhaltstabelle abgestellt. Allerdings sind noch die Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen und der Abzug des Kindergeldes zu berücksichtigen.

Die Berechnung von Ehegattenunterhalt gestaltet sich etwas schwieriger. Es empfiehlt sich im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung die Rahmenbedingungen zu klären und eine vorläufige Berechnung anzustellen. Eine Erstberatung zu diesem Thema bieten wir in unserer Kanzlei zu einem Pauschalhonorar an, dessen Höhe vorab unter Berücksichtigung der Schwierigkeit des Falles festgelegt werden kann.

Rechtsanwälte und Fachanwälte in Berlin Friedrichshain, Falkensee, Teltow und Velten

Scheidung kostenlos

Eheleute ohne ausreichendes Einkommen, zB auch ALG II (Hartz IV) Empfänger können Prozesskostenhilfe beantragen. Die Staatskasse übernimmt ggf. die vollständigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ohne Anordnung einer Ratenzahlung. In diesem Fall muss von der Partei nichts gezahlt werden. Weisen Sie den Rechtsanwalt auf ihre finanzielle Situation hin und fragen Sie den Rechtsanwalt nach dem Prozesskostenhilfeformular.

Das Formular können Sie auch hier erhalten: Prozesskostenhilfe

Den Scheidungsantrag können Sie auch online stellen: Scheidungsantrag

Scheidung-Prozesskostenhilfe

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Scheidung-Prozesskostenhilfe

Eine Partei kann Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie unter Berücksichtigung der monatlichen Belastungen nicht in der Lage ist, die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst zu tragen. Hierzu muss ein Prozesskostenhilfeformular ausgefüllt werden, welches der mit der Scheidung beauftragte Rechtsanwalt dem Mandanten zur Verfügung stellt. Der Rechtsanwalt reicht das Formular mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Sodann schickt das Familiengericht den Scheidungsantrag mit dem Prozesskostenhilfeformular an den Antragsgegner(in) mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Die förmliche Zustellung des Scheidungsantrages wird in aller Regel erst dann vom Familiengericht veranlasst, wenn die Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Wichtig zu wissen: Die förmliche Zustellung des Scheidungsantrages ist für das Ende der Ehezeit maßgeblich, wenn eszB um die Berechnung des Versorgungsausgleiches oder den Zugewinnausgleich geht. Deshalb sollte mit dem Rechtsanwalt besprochen werden,ob nicht im Einzelfall eine frühere Zustellung veranlasst werden muss.

Scheidung-Teltow

Teltow befindet sich im Amtsgerichtsbezirk Potsdam. Für die Scheidung von Eheleuten, die ihre gemeinsame Ehewohnung in Teltow hatten, ist also das Amtsgericht Potsdam zuständig.
Unsere Kanzleiräume in Teltow befinden sich in der Potsdamer Str. 86 (Hauptverbindungsstraße Potsdam, Stahnsdorf Richung Berlin).

Zuständig für Scheidungsangelegenheiten in Teltow ist Rechtsanwalt Karsten Mauersberger (Fachanwalt Familienrecht).
Das Sekretariat in Teltow ist telefonisch erreichbar unter 03328/337384

Den Scheidungsantrag können Sie hier auch online stellen: Rechtsanwalt Scheidung

Scheidung-Velten

Velten befindet sich im Gerichtsbezirk Oranienburg. Zuständig ist das Amtsgericht Oranienburg.

Unser Büro in Velten befindet sich in der Rosa-Luxemburg-Str. 21 (Ecke Am Kuschelhain).

Telefonisch erreichbar ist die Kanzlei Velten unter 03304/204953.

Im Sekretariat werden Sie betreut von Frau Güttler.

Den Scheidungsantrag können Sie hier auch online stellen: Rechtsanwalt Scheidung